Klartext: Antenne MV "live-Mitschnitt" v. 17.09.2019

  • Klartext 17092019

Führungszeugnis

Entsprechend Einrichtungenpersonalverordnung (EPersVO M-V) benötigen wir vor Einstellung ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als drei Monate ist.

Berufsurkunden legen Sie bitte zur Einsicht im Original vor.

Alltagsbegleiter (gemäß § 43b SGB XI) u. Betreuungshelfer m/w/d

Wir suchen ab Mai 2024

für unseren Erweiterungsneubau mit stationärer Pflege, Schwerstpflegebereich und einer Tagespflege.

Durch die Integration einer Kindertagesstätte und die Anbindung an den bestehenden Wohnpark bietet die Einrichtung ein wunderbares Umfeld zum Arbeiten und Leben.

Ihre Aufgaben

  • Gestaltung der Betreuungsangebote in den Gemeinschaftsbereichen
  • Gestaltung der Betreuungs- und Freizeitangebote sowie Begleitung der Ausflüge
  • Unterstützung der Bewohner und Bewohnerinnen in Ihren alltäglichen Aufgaben und geben von Hilfestellung bei den Aktivitäten zur Tagesstrukturierung

FSJ / BFD m/w/d

Freiwilligendienste im Wohnpark Zippendorf

Habt ihr Lust mal etwas ganz Neues zu erleben und dabei auch noch auf coole Leute zu treffen?

Es kann so GENIAL sein, älteren Menschen zu helfen!

Durch das FSJ oder BFD könnt ihr euch bei uns im Wohnpark Zippendorf freiwillig engagieren.

Geprüfte Verbraucherfreundlichkeit

Pflegeleitbild

„Hilfe so viel wie nötig, Selbstbestimmung so viel wie möglich"

- Pflege mit Respekt und Würde -

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit.

 

Unsere Partner

Haus Dänischer Wohld, Osdorf - Ideengeber: Axel Steffen aus Schönberg

Wohnpark Kellenhusen - Investor: Axel Steffen aus Schönberg

Kontakt

 Pflegeheim Wohnpark Zippendorf GmbH & Co. KG

 Alte Dorfstr. 45, 19063 Schwerin

 0385/20 10 100

 Fax: 0385/20 10 10 811

 info@wohnpark-zippendorf.de