Alte Dorfstraße 45, 19063 Schwerin +493852010100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kurzzeitpflege

Was bedeutet eigentlich „Kurzzeitpflege“?

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von 28 Tagen je Kalenderjahr.

Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Die Pflegekasse zahlt für 28 Tage einen Höchstbetrag bis zu 1.854,00 €. Dieser Betrag kann um die Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.685,00 € aufgestockt werden, sodaß ein Gesamtbetrag von 3.539,00 € zur Verfügung steht.

Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Kurzzeitpflege zur Verfügung.

 

Entgelte für Kurzzeitpflege §75 Abs. 1 SGB XI
           
Tägliche Entgelte Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
           
Pflegeentgelt 61,26 € 78,54 € 95,45 € 1113,06 € 120,98 €
Ausbildungsbetrag § 86 0,92 € 0,92 € 0,92 € 0,92 € 0,92 €
Ausbildungsbetrag §26 4,37 € 4,37 € 4,37 € 4,37 € 4,37 €
Aufschlag KZP 19,66 € 19,66 € 19,66 € 19,66 € 19,66 €
Anteil Pflegekasse 86,21 € 103,49 € 120,40 € 138,01 € 145,93 €
Unterkunft 15,88 € 15,88 € 15,88 € 15,88 € 15,88 €
Verpflegung 12,99 € 12,99 € 12,99 € 12,99 € 12,99 €
Investitionskosten 20,39 € 20,39 € 20,39 € 20,39 € 20,39 €
Eigenanteil KZP 49,26 € 49,26 € 49,26 € 49,26 € 49,26 €
    19 Tage 16 Tage 14 Tage 13 Tage

Stand: 01.03.2025

 

Image
Image