Informationen zu Besuchs-, Betretens- und Leistungsregelungen

Liebe Angehörige, liebe Besucher, liebe Dienstleister,

die Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2023 Nr. 50, Anlage).

Durch die §§ 2 und 3 der Änderungsverordnung werden die Verpflichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske nach § 28b Abs. 1 Nr. 3 IfSG in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen außer in Hinblick auf die Personengruppe der Besucher und die Verpflichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske nach § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 IfSG (ambulante Pflegedienste) sowie die Verpflichtung zur Vorlage eines Testnachweises nach § 28b Abs. 1 S. 1 Nr 3 und Nr. 4 IfSG ab dem 1.3.2023 und bis zum Ablauf des 7.4.2023 ausgesetzt.

Herzlichst Ihr
Sven Kastell
Einrichtungsleiter

 

Geprüfte Verbraucherfreundlichkeit

Pflegeleitbild

„Hilfe so viel wie nötig, Selbstbestimmung so viel wie möglich"

- Pflege mit Respekt und Würde -

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit.

 

Unsere Partner

Haus Dänischer Wohld, Osdorf - Ideengeber: Axel Steffen aus Schönberg

Wohnpark Kellenhusen - Investor: Axel Steffen aus Schönberg

Kontakt

 Pflegeheim Wohnpark Zippendorf GmbH & Co. KG

 Alte Dorfstr. 45, 19063 Schwerin

 0385/20 10 100

 Fax: 0385/20 10 10 811

 info@wohnpark-zippendorf.de