Kurzzeitpflege

Was bedeutet eigentlich „Kurzzeitpflege“?

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung.

Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von 28 Tagen je Kalenderjahr.

Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.

Die Pflegekasse erbringt Kurzzeitpflege höchstens für 28 Tage und bis zu einem Wert von 1.774,00 Euro je Kalenderjahr.

Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Kurzzeitpflege zur Verfügung.

 

Entgelte für Kurzzeitpflege §75 Abs. 1 SGB XI
           
Tägliche Entgelte Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
           
Pflegeentgelt 44,74 € 57,35 € 73,53 € 90,39 € 97,95 €
Ausbildungsbetrag § 86 0,30 € 0,30 € 0,30 € 0,30 € 0,30 €
Ausbildungsbetrag §26 3,21 € 3,21 € 3,21 € 3,21 € 3,21 €
Aufschlag KZP 16,95 € 16,95 € 16,95 € 16,95 € 16,95 €
Anteil Pflegekasse 65,20 € 77,81 € 93,99 € 110,85 € 118,41 €
Unterkunft 12,80 € 12,80 € 12,80 € 12,80 € 12,80 €
Verpflegung 10,47 € 10,47 € 10,47 € 10,47 € 10,47 €
Investitionskosten 20,39 € 20,39 € 20,39 € 20,39 € 20,39 €
Eigenanteil KZP 43,66 € 43,66 € 43,66 € 43,66 € 43,66 €
    22 Tage 18 Tage 15 Tage 14 Tage

Stand: 01.03.2023

 

Geprüfte Verbraucherfreundlichkeit

Pflegeleitbild

„Hilfe so viel wie nötig, Selbstbestimmung so viel wie möglich"

- Pflege mit Respekt und Würde -

Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit.

 

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